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Seit Jahren wehren Berufsgenossenschaften Schadensersatzansprüche von Menschen, die während ihrer Arbeit mit Lösemittel Umgang hatten und schwere Nervenschäden aufweisen mit der Begründung ab, Lösemittel würden keine bleibende Nervenschäden hervor rufen. Unser Verein hat schon im Jahre 2004 nachgewiesen, dass das ärztliche Merkblatt zur Berufskrankheit 1317 an den Stellen als gefälscht zu bezeichnen ist, welche sich mit der Prognose lösemittelbedingter Nervenschäden befassen. Wir hatten nachgewiesen, dass wichtige Studien in ihrer Kernaussage systematisch falsch zitiert wurden. Da die Manipulation / Fälschung eines ärztlichen Merkbalttes keine Straftat im Sinne des StGB darstellt konnten wir im Jahre 2004 nicht strafrechtlich gegen den Fälscher des Merkblattes, Prof. Konietzko, vorgehen. Nachdem das geänderte Merkblatt zur BK 1317 im Mai 2005 im Bundesarbeitsblatt erschienen war, und damit Gesetzes - Charakter erlangt hatte, warteten wir ab, ob sich die Berufsgenossenschaften an die vom Verordnungsgeber 2005 veröffentlichte Berufskrankheitverordnungs- Änderung zur BK 1317 hielten. Leider hat sich nichts an dem Verhalten der Berufsgenossenschaften geändert. Sie behaupten weiterhin, das lösemittelbedingte Nervenschäden grundsätzlich immer spätestens nach 2 Jahren "vollständig" ausgeheilt sein müssen - und berufen sich trotz unseres Fälschungsnachweises und der BKV-Änderung, weiterhin auf die gleichen Studien die sie schon im alten Merkblatt falsch zitiert hatten (Chang, Passero und Valentino). Am 13. Dezember 2007 erging am Stuttgarter Landessozialgericht ein Urteil (L 6 U 2016/03), welches sich in vollen Umfang an den aus dem alten Merkblatt bekannten Fälschungen und Manipulationen der BG-Gutachter Prof. Lehnert, Prof. Triebig und Prof. Konietzko orientierte, und das neue, geänderte Merkblatt zur BK 1317 massiv diskreditierte. Wieder wurden die Studien von Chang, Passero und Valentino falsch zitiert, wieder wurde einem schwerst geschädigten Menschen seine Entschädigung mittels Manipulation und Fälschung verwehrt. Nachdem wir über mehr als ein Jahr umfangreiche Beweise gegen die Fälscher gesammelt hatten, erstatteten wir Strafanzeige gegen die oben genannten Gutachter. Tatvorwurf: Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse (§278 StGB) Die Staatsanwaltschaft Stuttgart lehnte jedoch die Aufnahme von Ermittlungen ab. Begründung: 1. die englischsprachigen Studien (Chang, Passero und Valentino) sind von den Gutachtern korrekt übersetzt - zitiert worden 2. Ein sozialgerichtliches Gutachten ist kein ärztliches Gesundheitszeugnis Unsere Gegenargumente zu Punkt 1: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat also behauptet, wir hätten die Studien, - im Gegensatz zu den Gutachtern Prof. Lehnert, Triebig und Konietzko, falsch übersetzt. Nun, wir haben uns eine "dritte" Meinung eingeholt... Uns liegt nun eine, von den Linken* in Auftrag gegebene, vom wissenschaftlichen Sprachendienst des deutschen Bundestag ins deutsche übersetzte Fassung der betreffenden, englischsprachig verfassten Studien in vor. Inhalt: Alle Autoren berichten (so wie von uns immer zutreffend dargestellt) von bleibenden, zum Teil über mehr als 10 Jahren nach dem letzten Lösemittelkontakt, fortschreitenden lösemittelbedingten Nervenschäden. Die Behauptung der BGen und deren Gutachtern, dass die Autoren über lösemittelbedingte Nervenschäden berichten, die nach spätestens zwei Jahren ausgeheilt waren, ist somit endgültig der Lüge überführt. Beweis: Studien im Original und deutscher Fassung hier als PDF downloaden Anmerkung: Wir gehen nicht davon aus, dass die STA Stuttgart mit ihrer Ablehnung unserer Strafanzeige gegen Lehnert und Co. eine Strafvereitelung im Amt begangen hat, sondern dass sie Ihre Mitarbeiter in englischer Sprache weiterbilden sollte. * Schon seit dem Jahre 2004 befasst sich die Linke mit dem Thema BK 1317 (kleine Anfragen von Petra Pau). Daher war es nur logisch, dass sich die Linke auch mit dem Stuttgarter Urteil und seinen Hintergründen befassen würde. Unsere Gegenargumente zu Punkt 2 Der § 278 lautet: Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Obwohl die "Rechtswissenschaften" als solches nicht zu unseren orginären Fachgebieten gehören, haben wir uns die Mühe gemacht, die einschlägigen Publikationen zu der Frage: "Sind medizinische Gutachten ärztliche Gesundheitszeugnisse im Sinne von § 278 des Strafgesetzbuch" zu recherchieren. Wir haben uns mit einigen der führenden Rechtswissenschaftlern, welche die einschlägigen Publiaktionen verfasst hatten in Verbindung gesetzt, und teilweise sehr ausführliche Gespräche mit Ihnen führen können. Ergebnis: Jedes von einem Arzt erstellte medizinische Gutachten ist ein ärztliches Zeugnis im Sinne von § 278. Beweis: hier downloaden Anmerkung: Man stelle sich das einmal vor, wenn die Staatsanwaltschaft Stuttgart Recht gehabt hätte, und unser Rechtsstaats-System - wo es ansonsten doch jede Falschaussage vor Gericht unter (Freiheits-) Strafe stellt,- das fälschen von arbeitsmedizinischen Gutachten zulassen würde - indem es Gutachtenfälscher wie die Professoren Lehnert, Triebig und Konietzko für ihre Taten nicht verfolgen - bräuchte. |