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Initiative kritischer
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| Wichtige Information für Betroffene von Lösemittel und - oder Holzschutzmittelvergiftungen |
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Das von uns als gefälscht entlarvte Merkblatt zur Berufskrankheit 1317 wurde nun überarbeitet und entspricht nun im weitesten Sinne den wissenschaftlichen Stand. Die Manipulationen wurden zumindest entfernt.Das neue Merkblatt ist im Bundesarbeitsblatt März 2005 erschienen. Damit ist es aber nicht getan. Menschen, die in der Vergangenheit vermutlich durch Löse- oder Holzschutzmittel geschädigt wurden, haben in der Folge oftmals einen Antrag auf berufsgenossenschaftliche Rente gestellt und waren dann vor den Gerichten mit ihren Ansprüchen gescheitert. Bis Ende 1997 wurden solche Berufskrankheiten - Verdachtsanzeigen in aller erster Linie unter der Berufskrankheiten - Nummer 1302 abgehandelt und bearbeitet. Wenn man das Merkblatt zur BK 1302 zur Hand nimmt, kann man feststellen, dass nahezu alle wichtigen und die meist verwendeten Lösemittel in ihr aufgelistet sind. (z.B. Trichlorethylen) Ebenso sind Stoffe wie z.B. Lindan, also ein hochgiftiges und mittlerweile aus dem Markt genommenes Holzschutzmittel in der BK 1302 aufgeführt. Siehe auch Handkommentar Eine Vielzahl von Stoffen und Anwendungsmöglichkeiten werden im Merkblatt zur BK 1302 genannt:
Wenn man sich das Merkblatt zur BK 1302 nun aber genau ansieht, stellt man schnell und einfach den Unterschied zum Merkblatt der BK 1317 fest. Im Merkblatt zur BK 1302 werden die gesundheitlichen Gefahren der gelisteten Stoffe allgemein beschrieben. Das bedeutet, dass nicht nur die Nervenschäden, sondern auch die multiplen Organschäden genannt werden. Zielorgane sind zu nennen: Niere, Leber, Herz, Haut. Ein Verweis im Merkblatt zur BK 1302 führt zu den Lungenschäden durch Halogene Kohlenwasserstoffen, nämlich zur BK 4302 (obstruktive Atemwegserkrankung) Im Merkblatt zur BK 1317 werden aber ausschließlich die möglichen Nervenschäden beschrieben!!! (Es sind keine Querverweise auf die anderen BK Nummern enthalten!!!) Was hat nun das Merkblatt zu BK 1317 mit der BK 1302 zu tun? Die möglichen Nervenschäden durch bestimmte Chemikalien, welche in der BK-Liste unter den 13er Nummern zu finden sind (z.B. BK 1302) waren innerhalb der jeweiligen Merkblätter bislang nur unzureichend beschrieben. Da diese Nervenschäden aber immer mehr in den Fokus der internationalen Wissenschaft traten und an Brisanz zunahmen, stellte man sich auch in Deutschland, wenn auch sehr verspätet, diesem Problem. Die Einführung der Berufskrankheit 1317 als solches ist somit richtig gewesen, wenn dieses Merkblatt zur BK 1317 nur als erweiterte Diagnoserichtlinie für die Nervenschäden durch Lösemittel und/oder andere Stoffe ( siehe oberen Kasten) angewendet würde! Da das Merkblatt zur BK 1317 aber als Hauptdiagnosekriterium angewendet wurde, wurden Lösemittel durch die „Progredienzklausel“ als Ursache aller anderen Gesundheitsschäden (z.B. Organschäden) ebenfalls mit abgelehnt. Der Handkommentar zur Berufskrankheit 1302 aus dem Jahre 1999 stellt aber klar und unmissverständlich fest, dass das Merkblatt zur BK 1317 in der BK 1302, (nur) in Bezug auf die Nervenschäden, anzuwenden ist. Lösemittel als Ursache der multiplen Organschäden wurden dementsprechend mit in Abrede gestellt, wenn der Gutachter zu dem Schluss kam: „Progredienz der Nervenschäden spricht gegen Lösemittel als Ursache“ Somit konnten die oben genannten Chemikalien auch nicht die Ursache für die Organschäden sein!? Im Klartext: BK Rentenverfahren im Bereich anderer BK - Nummern (vor allem BK 1302) wurden von den Betroffenen verloren, weil das Merkblatt zur BK 1317 manipuliert war. Die Verfahren liefen z.B. unter der BK 1302. (Ohne Nennung der BK 1317) Innerhalb des Gutachtens beriefen sich die Gutachter aber auf das Merkblatt BK 1317 und lehnten einen Zusammenhang zwischen Chemikalie (Lösemittel) und Krankheit mit der Progredienzklausel generell ab! Es ist also Unsinn, wenn die Berufsgenossenschaften nur Fälle der BK 1317 überprüfen, wenn das manipulierte Merkblatt die allermeisten Ablehnungsfälle in anderen BK-Nummern verursacht hat. Sie müssten also alle einschlägigen Verfahren einer Überprüfung unterziehen. Insbesondere Fälle der BK 1302. Eine solche Empfehlung an die Berufsgenossenschaften auszusprechen wurde aber auf Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung vom zuständigen Beamten abgelehnt! „Die Betroffenen dieser BK Nummern müssen sich selbst um eine Wiederaufnahme kümmern. Das wäre ein Fass ohne Boden.“ BMGS Zitat Ende Die IKU empfiehlt jedenfalls allen Chemie-Betroffenen eine Überprüfung ihrer BG-Verfahren einzuleiten. (Vor allem denjenigen welche in die 13er Gruppe fielen !) |